Allgemeine Informationen

Gewisse Anschaffungen können oft nur über eine Fremdfinanzierung getätigt werden. In diesem Fall können Banken das notwendige Kapital zur Verfügung stellen. Dies bedeutet, dass die Bank einen Kredit vergibt.

Der Begriff "Kredit" stammt aus dem Lateinischen. Er leitet sich vom Wort "credere" (glauben, vertrauen) ab. Bei der Kreditvergabe ist eine solide Vertrauensbasis zwischen Kreditgeberin/Kreditgeber und Kreditnehmerin/Kreditnehmer sehr wichtig. Die Kreditgeberin/der Kreditgeber (im Regelfall die Bank) vertraut auf die Rückzahlung des ausgeliehenen Geldbetrags und die Bezahlung der Zinsen. Die Kreditnehmerin/der Kreditnehmer vertraut auf die Auszahlung des vereinbarten Geldbetrags zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Wer einen Kredit aufnimmt, muss für diese Leistung bezahlen. Daher sollte in jedem Fall genau überlegt werden, ob die Kreditfinanzierung wirklich der richtige Weg ist, um die Anschaffung zu tätigen. Grundsätzlich sollten Kredite nur für längerfristige Investitionen aufgenommen werden. Dadurch wird sichergestellt, dass den offenen Kreditraten immer auch noch ein gewisser Wert der mit dem Kredit angeschafften Güter gegenübersteht. Als Grundregel gilt daher, dass die Kreditlaufzeit die voraussichtliche Nutzungsdauer der mit Fremdgeld finanzierten Anschaffungen nicht übersteigen sollte.

Das Verbraucherkreditgesetz (VKrG) enthält in Umsetzung von EU-rechtlichen Bestimmungen zahlreiche Schutz- und Informationsbestimmungen zugunsten der Verbraucherinnen/Verbraucher. Für Liegenschaftskredite gelten besondere Bestimmungen, die im Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz (HIKrG) geregelt sind.

Broschüre "Kredite" (AK)

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz


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