Bedingungen, Befristungen und Auflagen in einem Testament

Beispiele für gültige Bedingungen, Befristungen und Auflagen:

  • Bedingung:
    "Mein Sohn erhält mein Wertpapierdepot, wenn er sein Jusstudium abschließt."
  • Befristung:
    "Meine Tochter erhält mit ihrem 25. Geburtstag meinen gesamten Schmuck."
  • Auflage:
    "Mein Erbe hat für die Bestattung im Familiengrab am Hernalser Friedhof aufzukommen und für die Grabpflege auf Friedhofsdauer Sorge zu tragen."

Bei Nichterfüllung der Auflage verliert die/der Bedachte die Zuwendung. Es ist sinnvoll, eine Auflageberechtigte/einen Auflageberechtigten einzusetzen, die/der die Erfüllung der Auflage einklagen kann.

Es gibt aber auch unverständliche, gesetz- oder sittenwidrige Bedingungen, wie z.B.

  • Eine bestimmte Person darf nicht heiraten oder
  • Eine bestimmte Person darf nur jemand Bestimmten heiraten

Derartige Bedingungen gelten ebenso als nicht beigesetzt wie gänzlich unverständliche oder sinnlose Bedingungen. Das Testament bleibt aber trotzdem gültig.

Tipp:

Es empfiehlt sich, den Rat einer Notarin/eines Notars (ÖNK) oder einer Rechtsanwältin/eines Rechtsanwalts (ÖRAK) einzuholen, da bei unüberlegt beigesetzten Klauseln leicht die Gültigkeit des letzten Willens vereitelt werden kann.

Rechtsgrundlagen

§§ 696 bis 711 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich:
  • oesterreich.gv.at-Redaktion
  • Österreichische Notariatskammer


Noch Fragen? Gleich hier per WhatsApp kontaktieren: