Kalte Progression

In Österreich ist der Lohn- bzw. Einkommensteuertarif progressiv gestaltet. Das bedeutet, dass das Einkommen in einzelne Teile zerlegt und mit nach Tarifstufen ansteigenden Steuersätzen besteuert wird.

Wenn die Löhne jedes Jahr um die Inflationsabgeltung steigen, aber die für die Lohnsteuer maßgeblichen Tarifstufen gleich bleiben, rücken von Jahr zu Jahr immer mehr Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer in höhere Tarifstufen vor bzw. bleiben in der höchsten Tarifstufe. Die steuerliche Bemessungsgrundlage steigt aufgrund der Lohnerhöhung im Zeitablauf an, ohne dass der Steuertarif entsprechend angepasst wird. Trotz gleichbleibenden realen Werts der steuerlichen Bemessungsgrundlage erhöht sich die Steuerlast überproportional. Der Effekt, dass die jährlichen Lohnerhöhungen zu einer steuerlichen Mehrbelastung führen, wird "kalte Progression" (im engeren Sinn) genannt.

Um die kalte Progression zu vermeiden, müssen die Tarifstufen und die Steuerabsetzbeträge jährlich an die Inflation angepasst werden.

Weiterführende Informationen zum Thema "Tarifstufen" finden sich auf USP.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 12. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion


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