Rasenmähzeiten in Oberösterreich

Gemeinden mit Anfangsbuchstaben G 

Hinweis

Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

 

Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Oberösterreich wieder.

Gemeinde

Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

Art der Tätigkeit

Zeiten

 

 

 

 

Gallneukirchen 

Verordnung 

Gartengeräte, insbesondere Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher), sofern diese nicht im Rahmen eines Gewerbe- oder Industriebetriebes Verwendung finden

ausgenommen: ortsübliche land- und forstwirtschaftliche Produktion

verboten:

  • Samstag 
    • ab 17 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Gallspach 

Empfehlung

Rasenmähen

zu unterlassen:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • Mittagszeit (12 bis 14 Uhr)
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Gampern 

keine Vorgaben 

 

 

Garsten 

Verordnung 

Rasenmähen

erlaubt:

  • Montag bis Freitag
    • 6 bis 22 Uhr
  • Samstag
    • 7 bis 14 Uhr

verboten:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 
Gaspoltshofen Empfehlung Rasenmähen sowie sonstige Haus- und Gartenarbeiten, die hohe Lärmemissionen verursachen (z.B. Häckseln, Holzschneiden)

erlaubt:

  • Montag bis Freitag
    • 8 bis 12 Uhr
    • 14 bis 18 Uhr
  • Samstag
    • 8 bis 12 Uhr
    • 14 bis 16 Uhr

zu unterlassen:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

Geboltskirchen 

Empfehlung 

Rasenmähen 

zu unterlassen:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 12 bis 14 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

Geiersberg 

keine Vorgaben 

 

 

Geinberg 

keine Vorgaben

 

 

Geretsberg 

keine Vorgaben 

 

 

Gmunden

Verordnung

Rasenmähen – auch mit Elektrorasenmähern – sowie die Verwendung motorbetriebener Gartengeräte

erlaubt (gilt in der Zeit von  1. April bis 31. Oktober):

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 8 bis 12 Uhr
    • 14 bis 20 Uhr

verboten:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Goldwörth 

Verordnung 

Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) 

verboten:

  • Samstag
    • ab 17 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

Gosau 

Verordnung 

Betrieb von Elektrorasenmähern, Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) und Motorsensen

verboten:

  • Sonn- und Feiertag
    • 12 bis 14 Uhr
    • 20 bis 8 Uhr 

Gramastetten 

Empfehlung 

Rasenmähen 

zu unterlassen:

  • Montag bis Freitag
    • ab 20 Uhr
  • Samstag
    • ab 15 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

Grein 

Empfehlung 

Rasenmähen

zusätzlich:

Holz schneiden, Teppich klopfen 

zu unterlassen:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 12 bis 14 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

Grieskirchen

Empfehlung

lärmintensive Arbeiten (Rasenmähen, Kreissägen etc..)

zu unterlassen:

  • Mittagszeit
    • 12 bis 14 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Großraming 

Empfehlung

Rasenmähen

erlaubt:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 8 bis 12 Uhr
    • 14 bis 20 Uhr

zu unterlassen:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Grünau im Almtal 

Verordnung 

Elektrorasenmäher, soweit sie tatsächlich Lärm verursachen oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

verboten:

  • Samstag
    • ab 18 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

Grünbach 

Empfehlung 

Rasenmähen 

zu unterlassen:

  • Samstag
    • ab 18 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 
Grünburg Empfehlung lärmverursachende Haus- und Gartenarbeiten

zu unterlassen:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 12 bis 14 Uhr
    • ab 19:30 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

Gschwandt 

Empfehlung 

Rasenmähen

zusätzlich:

Verwendung von Motorsägen, Kreisssägen und andere lärmerzeugende Maschinen 

zu unterlassen:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 12 bis 14 Uhr
    • 19 bis 7 Uhr
  • Samstag
    • ab 17 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

Gunskirchen 

Verordnung 

Betrieb von Motorrasenmähern (auch mit Elektromotoren)  

verboten:

  • Samstag
    • ab 17 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

Gurten 

keine Vorgaben 

 

 

Gutau  Empfehlung  Durchführung von Mäharbeiten mit einem Motorrasenmäher oder einer Motorsense, speziell im Markt-, Dorf- und Siedlungsbereich

zu unterlassen: 

  • Samstag
    • ab 15 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

 


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