Vogelgesundheitsverordnung: Gebiete mit stark erhöhtem Risiko (Stallpflicht) wurden in ganz Österreich aufgehoben
Aufgrund des Rückgangs der positiven H5N1-Wildvogelfälle ist ganz Österreich ab dem 04.04.2026 als Gebiet mit erhöhtem Risiko definiert. Die Gebiete mit stark erhöhtem Risiko (Stallpflicht) wurden in ganz Österreich aufgehoben. Es sind jedoch weiterhin die Maßnahmen gemäß § 8 Abs. 3 der Vogelgesundheitsverordnung einzuhalten (Beilage 1).
Die aktuelle Situation ist auf der Homepage des Landes NÖ dargestellt www.noe.gv.at.
Auf der Homepage werden Karten zur Verfügung gestellt, mit denen die Bürgerinnen und
Bürger feststellen können, ob sie sich in einem Risikogebiet und in einer Sperrzone befinden.
BEILAGE 1 Pflichten für Tierhalter und Tierhalterinnen.pdf
Freitag, 03. April 2026
BEILAGE 2 AVN_20260402_AVN_2026_10.pdf
Freitag, 03. April 2026
Anschreiben.pdf
Freitag, 03. April 2026
