Berufsmatura (Lehre mit Matura)

Allgemeine Informationen

Die Berufsreifeprüfung (Berufsmatura, Lehre mit Matura oder Lehre und Matura) bietet die Möglichkeit, eine praktische Berufsausbildung (Lehre) mit den Vorteilen einer Matura (allgemeine Berechtigung zum Studieren) zu verbinden.

Die Berufsreifeprüfung kann parallel zur Lehrausbildung begonnen werden. Mit der Berufsreifeprüfung wird die generelle Berechtigung zum Beginn eines Universitäts- oder Fachhochschulstudiums erworben.

Hinweis

Während eine erfolgreich abgelegte Berufsreifeprüfung zum Besuch aller Studienrichtungen berechtigt (genau wie die Matura), kann mit der "Studienberechtigungsprüfung" jeweils nur ein bestimmtes Studium begonnen werden.

Voraussetzungen

Zur Berufsreifeprüfung kann antreten, wer eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt:

  • Lehrabschlussprüfung nach dem Berufsausbildungsgesetz
  • Facharbeiterprüfung nach dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz
  • mindestens dreijährige mittlere Schule,
  • mindestens dreijährige Ausbildung nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz
  • mindestens 30 Monate umfassende Ausbildung nach dem Bundesgesetz über die Regelung des medizinisch-technischen Fachdienstes und der Sanitätshilfsdienste (MTF-SHD-G)
  • Meisterprüfung nach der Gewerbeordnung 1994
  • Befähigungsprüfung nach der Gewerbeordnung 1994
  • land- und forstwirtschaftliche Meisterprüfung nach dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz
  • Dienstprüfung gemäß Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 bzw. Vertragsbedienstetengesetz 1948 für eine entsprechende oder höhere Einstufung in die Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen jeweils gemeinsam mit einer tatsächlich im Dienstverhältnis verbrachten Dienstzeit von mindestens drei Jahren nach Vollendung des 18. Lebensjahres,
  • erfolgreicher Abschluss sämtlicher Pflichtgegenstände in allen Semestern der 10. und 11. Schulstufe einer berufsbildenden höheren Schule oder einer höheren Anstalt der Lehrer- und Erzieherbildung jeweils gemeinsam mit einer mindestens dreijährigen beruflichen Tätigkeit sowie erfolgreicher Abschluss aller Module über Pflichtgegenstände der ersten vier Semester einer berufsbildenden höheren Schule für Berufstätige oder einer höheren Anstalt der Lehrer- und Erzieherbildung für Berufstätige,
  • erfolgreicher Abschluss eines gemäß Studienförderungsgesetz 1992 durch Verordnung des zuständigen Bundesministers genannten Hauptstudienganges an einem Konservatorium,
  • erfolgreicher Abschluss eines mindestens dreijährigen künstlerischen Studiums an einer Universität oder an einer Privatuniversität gemäß Universitäts-Akkreditierungsgesetz, für welches die allgemeine Universitätsreife mittels positiv beurteilter Zulassungsprüfung nachzuweisen war,
  • erfolgreicher Abschluss einer Ausbildung zur Heilmasseurin/zum Heilmasseur gemäß dem Bundesgesetz über die Berufe und die Ausbildung zum medizinischen Masseur und Heilmasseur (MMHmG)
  • erfolgreicher Abschluss einer Ausbildung in der medizinischen Fachassistenz gemäß Medizinische Assistenzberufe-Gesetz (MABG)
  • erfolgreicher Abschluss einer Ausbildung in der Pflegefachassistenz gemäß Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG)

Bei einer Berufsreifeprüfung müssen vier Teilprüfungen abgelegt werden:

  • Deutsch
    (fünfstündige schriftliche standardisierte Klausurarbeit und mündliche Prüfung; eine negative schriftliche Klausurarbeit kann durch eine positive mündliche Prüfung ausgeglichen werden)
  • Mathematik
    (viereinhalbstündige schriftliche standardisierte Klausurarbeit)
  • Lebende Fremdsprache
    (entweder fünfstündige schriftliche standardisierte Klausurarbeit oder mündliche Prüfung)
  • Fachbereichsprüfung
    (entweder fünfstündige schriftliche Klausurarbeit und mündliche Prüfung oder Durchführung einer Projektarbeit mit Präsentation und Diskussion und mündliche Prüfung)

Die Teilprüfungen können alle auf einmal oder zeitlich getrennt voneinander abgelegt werden. Für jene Teilprüfungen, die innerhalb von fünf Jahren ab dem Zeitpunkt der Zulassung abgelegt werden, werden jene Lehrpläne und Prüfungsvorschriften angewendet, die zum Zeitpunkt der Zulassung anzuwenden waren; nach diesem Zeitpunkt ist nach den jeweils geltenden Bestimmungen vorzugehen.

Eine zeitliche Limitierung für das Ablegen der einzelnen Teilprüfungen bzw. der Berufsreifeprüfung insgesamt ist nicht vorgesehen. Erfolgreich abgelegte Teilprüfungen nach nicht mehr geltenden Vorschriften gehen nicht verloren.

Berufsreifeprüfung im Rahmen des Förderprogramms "Berufsmatura: Lehre mit Reifeprüfung"

Wenn Lehrlinge mit der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bereits während der Lehrausbildung starten möchten, können sie im Rahmen des Förderprogramms "Berufsmatura: Lehre mit Reifeprüfung" kostenlos Vorbereitungskurse besuchen und Teilprüfungen absolvieren.

Das Mindestalter für den Abschluss der Berufsreifeprüfung beträgt 19 Jahre. Es können jedoch drei der vier Teilprüfungen bereits vor Abschluss der Lehrausbildung abgelegt werden. Bei vierjährigen Lehrberufen kann die Teilprüfung über den Fachbereich auch im unmittelbaren Anschluss an die Lehrabschlussprüfung abgelegt werden.

Der vollständige Abschluss ist jedoch erst nach erfolgreich abgeschlossener Lehrausbildung möglich und darf frühestens mit der Vollendung des 19. Lebensjahres absolviert werden.

Um nach Absolvierung der Lehrabschlussprüfung weiterhin im Rahmen des Förderprogramms die Vorbereitungskurse und Teilprüfungen kostenfrei zu besuchen, muss mindestens eine Teilprüfung vor dem Ende der gesetzlichen Weiterbeschäftigung (Behaltefrist: das heißt drei Monate nach Lehrzeitende) abgelegt werden.

Hinweis

Im Rahmen des Förderprogramms können kostenfreie Vorbereitungskurse innerhalb von fünf Jahren nach Start des ersten Vorbereitungslehrgangs absolviert werden.

Werden bereits vor der Berufsreifeprüfung bestimmte Prüfungen (z.B. Sprachzertifikate oder Meisterprüfungen) absolviert, deren Niveau jenem der Berufsreifeprüfung entspricht, werden diese Zeugnisse anerkannt und die entsprechende Teilprüfung muss nicht abgelegt werden. Eine Liste der Qualifikationen, die zum Entfall einer Teilprüfung führen, kann der Verordnung über den Ersatz von Prüfungsgebieten der Berufsreifeprüfung entnommen werden.

Tipp

Bei der Planung der Berufsreifeprüfung (und der Vorbereitung darauf) ist es wichtig, sich schon vorher gut beraten zu lassen. Erste Auskünfte und Informationen bieten die jeweiligen Trägerorganisationen in den Bundesländern.

Zuständige Stelle

Für die Zulassung und die Ausstellung des Berufsreifeprüfungszeugnisses, das Abschlusszeugnis über die vier Teilprüfungen, ist jene höhere Schule zuständig, an der die Externistenprüfung abgelegt wird.

Verfahrensablauf

Die Berufsreifeprüfung kann an jeder österreichischen öffentlichen oder mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten höheren Schule abgelegt werden, wenn diese eine Prüfungskommission für Externistenprüfungen hat. Diese Schule stellt nach Abschluss der Berufsreifeprüfung (Abschluss aller vier Teilprüfungen) auch das Gesamtzeugnis (Abschlusszeugnis) aus.

Bei der Anmeldung muss auch entschieden werden, welche Teilprüfungen in welcher Form (schriftlich bzw. mündlich) abgelegt werden, ob eine Projektarbeit geschrieben oder in welchem Fachbereich angetreten wird.

Mindestens eine der Teilprüfungen muss im Rahmen einer Externistenprüfung an einer öffentlichen oder mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten höheren Schule abgelegt werden. Die anderen drei Teilprüfungen können auch an einer anerkannten Bildungseinrichtung abgelegt werden (Wahlmöglichkeit), wo auch Vorbereitungskurse besucht werden können.

Achtung

Termine für die Ablegung von Teilprüfungen der Berufsreifeprüfung werden nur zu bestimmten Zeitpunkten im Schuljahr angeboten. Rechtzeitige Information und Terminvereinbarung sind notwendig.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der erforderlichen Voraussetzung, beispielsweise positives Lehrabschlusszeugnis
  • Geburtsurkunde
  • Zeugnisse über bereits abgeschlossene Prüfungen (z.B. Sprachprüfungen), die als Teilprüfungen anerkannt werden können (falls vorhanden)

Kosten

Die Ablegung der Berufsreifeprüfung sowie Vorbereitungskurse sind im Rahmen des Förderprogrammes für Lehrlinge kostenlos.

Zusätzliche Informationen

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Bundesgesetz über die Berufsreifeprüfung (BRPG)

Letzte Aktualisierung: 13. Februar 2023
Für den Inhalt verantwortlich:
  • Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
  • Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft


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