Aktive Wahlberechtigung – Steirische Landtagswahl 2024

Hinweis

Das Ergebnis der Landtagswahl 2024 in der Steiermark finden Sie auf der Website des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung.

Bei der Landtagswahl in der Steiermark am 24. November 2024 waren alle Personen wahlberechtigt, die spätestens

  • am Wahltag (24. November 2024), ihren 16. Geburtstag feierten und
  • am Stichtag (23. September 2024)

An der Landtagswahl können nur wahlberechtigte Personen teilnehmen, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis der Gemeinde enthalten sind. 

Hinweis

Unionsbürgerinnen/Unionsbürger ohne österreichische Staatsbürgerschaft oder Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher sind bei der Steirischen Landtagswahl nicht wahlberechtigt.

Weiterführende Links

Landtagswahl 2024 – Steiermark (→ Amt der Steiermärkischen Landesregierung)

Rechtsgrundlagen

Steiermärkische Landtags-Wahlordnung

Letzte Aktualisierung: 24. November 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion


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