Meldung des Todesfalls: Sozialamt

Allgemeine Informationen

Falls die/der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes Sozialhilfe bezogen hat, müssen die Hinterbliebenen den Todesfall unverzüglich bei der zuständigen Behörde melden.

Achtung:

Ein Unterlassen der Todesmeldung an die zuständige Behörde und damit der widerrechtliche Weiterbezug der Sozialhilfezahlungen der/des Verstorbenen ist gesetzeswidrig.

Zuständige Stelle

Erforderliche Unterlagen

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 13.03.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion


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