Erhöhungsantrag für das Pflegegeld

Wenn sich der Gesundheitszustand der pflegebedürftigen Personen seit der letzten Entscheidung derart verschlechtert hat, dass nach Meinung der/des Betroffenen ein höheres Pflegegeld gebührt, können die jeweiligen Personen beim zuständigen Entscheidungsträger einen Erhöhungsantrag stellen. Dieser Antrag ist formlos.

Hinweis:

Wenn seit der letzten Entscheidung noch kein Jahr vergangen ist, muss die Verschlechterung des Gesundheitszustandes (etwa durch ein ärztliches Attest oder den Befund eines Krankenhauses) bescheinigt werden. Kann keine Verschlechterung des Gesundheitszustandes nachgewiesen werden, muss der Entscheidungsträger den Antrag zurückweisen.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Bundespflegegeldgesetz (BPGG)

Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz


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