Erwerbseinkommen

Als Erwerbseinkommen gelten

  • das aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit gebührende Entgelt,
  • Einkünfte aus selbstständiger Erwerbstätigkeit und
  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft.
  • Gleichgestellt sind bestimmte Bezüge nach dem Teilpensionsgesetz. 
Letzte Aktualisierung: 26. Juli 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
  • Dachverband der Sozialversicherungsträger
  • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz


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