Selbstversicherung
Allgemeine Informationen
Die Selbstversicherung ist eine freiwillige Versicherung in der Pensionsversicherung, die von Personen, die noch keine oder zu wenig (Vor-)Versicherungszeiten erworben haben, auf Antrag in Anspruch genommen werden kann.
Eine Selbstversicherung kann grundsätzlich auch rückwirkend bis maximal zwölf Monate vor dem Datum der Antragstellung abgeschlossen werden.
Voraussetzungen
Alter: ab 15 Jahren ,
Wohnsitz im Inland,
Die/der Versicherte darf
weder zur Weiterversicherung berechtigt sein,
noch bereits einen Pensionsanspruch haben,
noch in einem öffentlich-rechtlichen oder ähnlich gesichertem Dienstverhältnis stehen oder Ruhegenussbezieherin/Ruhegenussbezieher sein,,
keine Sozialhilfe/Mindestsicherung beziehen,,
nicht aufgrund einer Erwerbstätigkeit pflichtversichert sein.,
,
Achtung: Mit dem Wegfall einer der Voraussetzungen endet auch die Selbstversicherung, ebenso mit Ende des Kalendermonats, in dem die/der Versicherte ihren/seinen Austritt erklärt hat.
Der Versicherungsbeginn kann von der/vom Versicherten innerhalb des folgenden Zeitraumes frei gewählt werden: zwischen dem Ersten des Monats, der ein Jahr vor dem Antragsmonat liegt, und dem Monatsersten nach der Antragstellung.
Zuständige Stelle
wenn noch keine Versicherungszeiten vorliegen: Pensionsversicherung (PV),
wenn bereits Versicherungszeiten vorliegen: Pensionsversicherungsträger, bei dem zuletzt eine Pflichtversicherung bestanden hat,
Erforderliche Unterlagen
Antrag auf Pensionsversicherung – Weiter-(Selbst-)Versicherung
Als Antrag wird auch ein formloses Schreiben gewertet, das Formular ist in diesem Fall nachzureichen.
Kosten
Die Beitragshöhe ist von der Beitragsgrundlage abhängig:
grundsätzlich 22,8 Prozent der Beitragsgrundlage,
ohne vorangegangene Pflichtversicherung:
Beitragsgrundlage: 4.042,50 Euro (Wert 2026),
Beitrag: 921,69 Euro,
,
bei vorangegangener Pflichtversicherung:
niedrigste Beitragsgrundlage: 1.084,20 Euro (Wert 2026),
höchste Beitragsgrundlage: 8.085,00 Euro (Wert 2026),
niedrigster Beitrag: 247,20 Euro,
höchster Beitrag: 1.843,38 Euro,
,
Hat man bereits Beitragszeiten erworben, wird als Beitragsgrundlage der durchschnittliche monatliche Bruttoverdienst bis zur Höchstgrenze herangezogen.
Rechtsgrundlagen
§ 16a Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)
Zum Formular
Pensionsversicherung – Weiter-(Selbst-)Versicherung
Letzte Aktualisierung: 12.02.2026
Für den Inhalt verantwortlich:
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
- Dachverband der Sozialversicherungsträger
