Selbstversicherung

Allgemeine Informationen

Die Selbstversicherung ist eine freiwillige Versicherung in der Pensionsversicherung, die von Personen, die noch keine oder zu wenig (Vor-)Versicherungszeiten erworben haben, auf Antrag in Anspruch genommen werden kann.  Eine Selbstversicherung kann grundsätzlich auch rückwirkend bis maximal zwölf Monate vor dem Datum der Antragstellung abgeschlossen werden.

Voraussetzungen

Alter: ab 15 Jahren , Wohnsitz im Inland, Die/der Versicherte darf weder zur Weiterversicherung berechtigt sein, noch bereits einen Pensionsanspruch haben, noch in einem öffentlich-rechtlichen oder ähnlich gesichertem Dienstverhältnis stehen oder Ruhegenussbezieherin/Ruhegenussbezieher sein,, keine Sozialhilfe/Mindestsicherung beziehen,, nicht aufgrund einer Erwerbstätigkeit pflichtversichert sein., ,
Achtung: Mit dem Wegfall einer der Voraussetzungen endet auch die Selbstversicherung, ebenso mit Ende des Kalendermonats, in dem die/der Versicherte ihren/seinen Austritt erklärt hat.
Der Versicherungsbeginn kann von der/vom Versicherten innerhalb des folgenden Zeitraumes frei gewählt werden: zwischen dem Ersten des Monats, der ein Jahr vor dem Antragsmonat liegt, und dem Monatsersten nach der Antragstellung.

Zuständige Stelle

wenn noch keine Versicherungszeiten vorliegen: Pensionsversicherung (PV), wenn bereits Versicherungszeiten vorliegen: Pensionsversicherungsträger, bei dem zuletzt eine Pflichtversicherung bestanden hat,

Erforderliche Unterlagen

Antrag auf Pensionsversicherung – Weiter-(Selbst-)Versicherung Als Antrag wird auch ein formloses Schreiben gewertet, das Formular ist in diesem Fall nachzureichen.

Kosten

Die Beitragshöhe ist von der Beitragsgrundlage abhängig: grundsätzlich 22,8 Prozent der Beitragsgrundlage, ohne vorangegangene Pflichtversicherung: Beitragsgrundlage: 4.042,50 Euro (Wert 2026), Beitrag: 921,69 Euro, , bei vorangegangener Pflichtversicherung: niedrigste Beitragsgrundlage: 1.084,20 Euro (Wert 2026), höchste Beitragsgrundlage: 8.085,00 Euro (Wert 2026), niedrigster Beitrag: 247,20 Euro, höchster Beitrag: 1.843,38 Euro, , Hat man bereits Beitragszeiten erworben, wird als Beitragsgrundlage der durchschnittliche monatliche Bruttoverdienst bis zur Höchstgrenze herangezogen.

Rechtsgrundlagen

§ 16a Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)

Zum Formular

Pensionsversicherung – Weiter-(Selbst-)Versicherung
Letzte Aktualisierung: 12.02.2026
Für den Inhalt verantwortlich:
  • Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
  • Dachverband der Sozialversicherungsträger


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