Abschluss eines Werkvertrags (Personenbetreuungsvertrag)

Allgemeine Informationen

Die selbstständige Personenbetreuerin/der selbstständige Personenbetreuer muss einen Werkvertrag (Personenbetreuungsvertrag) mit der Auftraggeberin/dem Auftraggeber abschließen. Das kann sein:

  • die betreuungsbedürftige Person selbst
  • die Erwachsenenvertretung im Namen der vertretenen Person
  • Dritte (z.B. Angehörige)

Zusätzliche Informationen

Onlineratgeber: Personenbetreuung

Zum Formular

Personenbetreuung: Musterwerkvertrag (→ WKO)

Letzte Aktualisierung: 21. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft


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