Künstlerförderungen Burgenland

Allgemeine Informationen

Im Bereich → Kultur und Wissenschaft des → Amtes der Burgenländischen Landesregierung werden unter anderem folgende Förderungsmaßnahmen oder Wettbewerbe angeboten:

  • Kulturförderung (→ Land Burgenland)
    • Förderung von Einzelpersonen, Vereinen und Institutionen, die im Kulturbereich tätig sind, aufgrund des Burgenländischen Kulturförderungsgesetzes
    • Vergabe von Förderungen im kulturellen Bereich: kulturelles Ausstellungswesen, Betrieb kultureller Einrichtungen, Bildende Kunst, Büchereiwesen, Darstellende Kunst, Denkmal- und Ortsbildpflege, Erwachsenenbildung und Kulturanimation, Festspiele, Film- und Fotowesen, Gedenkfeiern und Feste, Heimat- und Brauchtumspflege, Kulturaustausch, Literatur, Medien, Museumswesen, Musik, Schöpferische Freizeitgestaltung, Volkskunst, Wissenschaft und Forschung, Wissenschaftliches Archiv- und Bibliothekswesen
  • Auslandskultur (→ Land Burgenland)
    • Kulturpartnerschaften mit Südtirol und Waldeck-Frankenberg
    • Kulturpartnerschaft mit den EUREGIO-Komitaten Györ-Moson-Sopron, Vas und Zala
    • Partnerschaft Burgenland - Bayreuth
  • Künstleratelier Paliano (→ Land Burgenland)

Zuständige Stelle

Die → Abteilung 7 der Burgenländischen Landesregierung

Erforderliche Unterlagen

Das Förderansuchen.

Rechtsgrundlagen

Gesetz vom 4. Dezember 1980 zur Förderung der kulturellen Tätigkeit (Burgenländisches Kulturförderungsgesetz)

Zum Formular

Ein → Förderansuchen zur Orientierungshilfe wird Ihnen vom → Amt der Burgenländischen Landesregierung zum Download angeboten.

Letzte Aktualisierung: 9. August 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion


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