Überbetriebliche Lehrausbildung

Nicht jede/jeder, die/der gerne eine Lehre absolvieren möchte, findet auch eine Lehrstelle. Für Personen, die

  • beim AMS als lehrstellensuchend vorgemerkt sind,
  • die Schulpflicht abgeschlossen haben und
  • trotz intensiver Bemühungen keine Lehrstelle finden konnten oder eine betriebliche Lehre abgebrochen haben,

gibt es die Möglichkeit, eine überbetriebliche Lehrausbildung zu absolvieren. Bei der überbetrieblichen Lehrausbildung wird ein Ausbildungsvertrag nicht mit einem Lehrbetrieb, sondern mit einer Schulungseinrichtung abgeschlossen. Die Ausbildung erfolgt in der Regel gemeinsam mit Kooperationsunternehmen. Neben der praktischen Ausbildung in der Schulungseinrichtung und den Kooperationsunternehmen erfolgt der Besuch der Berufsschule.

Ziel der überbetrieblichen Lehrausbildung ist es, während der Ausbildung in der Schulungseinrichtung in die betriebliche Ausbildung in einem Unternehmen zu wechseln.

Gelingt dies nicht, kann die gesamte Ausbildung überbetrieblich erfolgen und anschließend zur Lehrabschlussprüfung angetreten werden.

In allen rechtlichen Belangen sind Lehrlinge, die eine überbetriebliche Lehrausbildung absolvieren, jenen Lehrlingen, die ihre Lehre bei einem Lehrbetrieb absolvieren, gleichgestellt.

Anstelle des Lehrlingseinkommens gibt es in der überbetrieblichen Lehrausbildung eine Ausbildungsbeihilfe, die vom Arbeitsmarktservice bezahlt wird. 

Für leistungsschwächere Jugendliche und Personen mit besonderen Bedürfnissen gemäß Behinderteneinstellungsgesetz besteht die Möglichkeit einer verlängerten Lehrzeit oder der Ausbildung einer auf die grundlegenden Teile des Berufsbildes beschränkten Teilqualifizierung. Ausführliche Informationen zur Lehre für leistungsschwächere Jugendliche (Berufsausbildung gemäß § 8b Berufsausbildungsgesetz) finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 26. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft


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