Offizialdelikt

Von einem Offizialdelikt spricht man, wenn eine strafbare Handlung von der Staatsanwaltschaft von Amts wegen verfolgt wird.

Beispiel:
  • Mord
  • Raub
  • Diebstahl
  • Körperverletzung

Delikt

Letzte Aktualisierung: 05.02.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion


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