Letzter Einsendetag an das Gemeindeamt spätestens am 5. des folgenden Monats! Für Ihren Betrieb besteht Meldepflicht auf Grund des Bundesstatistikgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 111/2010, und der Tourismusstatistik-Verordnung 2002, idF. BGBl. II Nr. 24/2012 Dieser Bericht wird streng vertraulich behandelt und nur für statistische Zwecke verwendet.