Letzter Einsendetag an das Gemeindeamt spätestens am 5. des folgenden Monats!

Für Ihren Betrieb besteht Meldepflicht auf Grund des Bundesstatistikgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 111/2010, und der Tourismusstatistik-Verordnung 2002, idF. BGBl. II Nr. 24/2012

Dieser Bericht wird streng vertraulich behandelt und nur für statistische Zwecke verwendet.

1. Was ist einzutragen? Einzutragen sind die den Gästeblättern zu entnehmenden ANKÜNFTE und ÜBERNACHTUNGEN der Gäste. In der jeweiligen Spalte „Ankünfte“ (A) sind lediglich die neuangekommenen, nicht jedoch die aus dem Vormonat verbliebenen Gäste einzutragen. In der jeweiligen Spalte „Übernachtungen“ (Ü) hingegen sind die Nächtigungen aller Gäste zu zählen. Jeder Gast wird daher so oft gezählt, als er im Monat Nächtigungen aufweist. 2. Was sind Gäste? Gäste sind Urlauber, Geschäftsreisende, Kurgäste und sonstige Personen, die in einem Beherbergungsbetrieb nicht länger als zwölf Monate nächtigen. 3. Herkunftsland Als Herkunftsland gilt das Land des Hauptwohnsitzes und nicht die Staatsangehörigkeit. 4. Nicht kategorisierte Betriebe Die Kategorien umfassen Betriebe, die von der österreichischen Hotelklassifizierung des Fachverbandes Hotellerie der WKÖ offiziell nach den Sternenkategorien klassifiziert sind. Entsprechend vergleichbar ausgestattete, nicht klassifizierte Betriebe sind durch eigene Einschätzung einer Kategorie zuzuordnen.

Die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben wird mit dem Absenden bestätigt.