Abfallwirtschaft in Wien
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Erstbestellung von Müllgefäßen
Für die erstmalige Bereitstellung von Müllgefäßen bzw. die Einbeziehung von Liegenschaften in die regelmäßige Müllabfuhr der Stadt Wien genügt ein schriftliches Ansuchen durch die Hauseigentümerin/den Hauseigentümer oder deren bevollmächtigter Vertretung (Hausverwaltung) unter Angabe von:
- Anschrift
- Grundbucheinlagenzahl
- Zahl der Mieteinheiten
Verminderung bzw. Vermehrung der Zahl von Müllgefäßen
Für die Verminderung oder Bestellung von zusätzlichen Müllgefäßen ist ein schriftliches Ansuchen der Hauseigentümerin/des Hauseigentümers oder der Hausverwaltung notwendig.
Zuständige Stelle
Magistratsabteilung 48 (→ MA 48)
Kosten
Die Kosten sind abhängig von der Menge des Abfalls und der Häufigkeit der Müllabholung (siehe weiterführenden Link unten).
Zusätzliche Informationen
Weiterführende Links
- Hausmüllgebühren – Tarifübersicht (→ MA 48)
- Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Fuhrpark (→ MA 48)
Rechtsgrundlagen
Wiener Abfallwirtschaftsgesetz
Letzte Aktualisierung: 22. Jänner 2021
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion