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Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen

Zum Jahreswechsel werden oftmals Feuerwerkskörper eingesetzt, die zu Beschwerden über Lärmbelästigungen führen.

Folgendes ist zu beachten:
•  Im Ortsgebiet dürfen ausschließlich Feuerwerkskörper der Kategorie F1 (z.B. Knallerbsen, Knallbonbons, Wunderkerzen etc.) verwendet werden, wobei diese nur von Personen verwendet und besessen werden dürfen, die das 12. Lebensjahr vollendet haben.
• Die Verwendung von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 (z.B. Batteriefeuerwerke, Feuerwerksraketen, Knallfrösche, Vulkane oder Knallkörper etc.) ist im Ortsgebiet grundsätzlich verboten!
Das Mindestalter für den Besitz und die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 ist 16 Jahre.
• Alle darüber hinausgehenden Feuerwerkskörper dürfen nur von professionellen Pyrotechnikern und nur nach vorheriger behördlicher
Bewilligung erworben, besessen und verwendet werden.
• Feuerwerkskörper nicht in der Nähe von Häusern abschießen und die anfallenden Rückstände wegräumen.