Teilbebauungsplan "Oed Zentrum"

Der Gemeinderat beabsichtigt, in der Katastralgemeinde Oed den Teilbebauungsplan „Oed Zentrum“ zu erlassen.

Der Entwurf wird gemäß § 33 Abs. 1 NÖ ROG 2014 durch sechs Wochen, das ist in der Zeit von

29.04.2022 bis 10.06.2022

im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht aufgelegt.

 
Die Unterlagen stehen zusätzlich hier zum Download bereit:

https://www.kommunaldialog.at/index.php?id=509


Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflagefrist schriftlich zum Entwurf Stellung zu nehmen. Rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen sind bei der Beschlussfassung des Bebauungsplans in Erwägung zu ziehen.

 
Die Bürgermeisterin

LAbg. KR Michaela Hinterholzer