Teilbebauungsplan "Oed Zentrum"
Der Gemeinderat beabsichtigt, in der Katastralgemeinde Oed den Teilbebauungsplan „Oed Zentrum“ zu erlassen.
Der Entwurf wird gemäß § 33 Abs. 1 NÖ ROG 2014 durch sechs Wochen, das ist in der Zeit von
29.04.2022 bis 10.06.2022
im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht aufgelegt.
Die Unterlagen stehen zusätzlich hier zum Download bereit:
https://www.kommunaldialog.at/index.php?id=509
Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflagefrist schriftlich zum Entwurf Stellung zu nehmen. Rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen sind bei der Beschlussfassung des Bebauungsplans in Erwägung zu ziehen.
Die Bürgermeisterin
LAbg. KR Michaela Hinterholzer