Angehörige von EU-Bürgern* und Schweizern, die selbst EU-Bürger* oder Schweizer sind – Dokumentationen und Identitätsnachweise für den Aufenthalt in Österreich
* Der Begriff " EU-Bürger" bezieht sich hier nicht nur auf EU-Bürgerinnen/ EU-Bürger, sondern auch auf sonstige EWR-Bürgerinnen/ EWR-Bürger (aus Island, Liechtenstein oder Norwegen).
Aktuelle Informationen zum Aufenthalt von Angehörigen von EU-Bürgern und Schweizern, die selbst EU-Bürger oder Schweizer sind, in Österreich, Anmeldebescheinigung und Bescheinigung des Daueraufenthalts etc.
Letzte Aktualisierung: 2. Januar 2020
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