11. Änderung Örtliches Raumordnungsprogramm

Der Gemeinderat beabsichtigt, das Örtliche Raumordnungsprogramm in beiden Katastralgemeinden abzuändern.


Der Entwurf wird gemäß § 25 Abs. 4 iVm § 24 Abs. 5 NÖ ROG 2014 durch sechs Wochen, das ist in der Zeit

von 29.04.2022 bis 10.06.2022

im Gemeinde­­amt zur allgemeinen Einsicht aufgelegt.

Hier der Link zum Download der Unterlagen:
https://www.kommunaldialog.at/index.php?id=507


Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflagefrist zum Entwurf schriftlich Stellung zu nehmen. Rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen sind bei der Beschlussfassung des Örtlichen Raumordnungsprogramms in Erwägung zu ziehen.


Die Bürgermeisterin

LAbg. Michaela Hinterholzer