Trinkwasseruntersuchung 2017

Die Aktion zur Trinkwasseruntersuchung wird von den Kleinregionsgemeinden Amstetten, Euratsfeld, Oed-Öhling, Neuhofen, Winklarn, Wallsee-Sindelburg und Zeillern durchgeführt.

Information zu den gesetzlichen Bestimmungen über die Nutzung von Hausbrunnen


Grundsätzlich gilt für alle Brunnenbesitzer: Alle Privathaushalte, die im Versorgungsbereich der Ortswasserleitung liegen und ihren Wasserbedarf nicht ausschließlich aus dem öffentlichen Wasserleitungsnetz decken, sind verpflichtet, ihr Trinkwasser alle fünf Jahre untersuchen zu lassen und den Befund der Gemeinde unaufgefordert vorzulegen.


Alle Gewerbetreibende sowie der Handel müssen, sofern sie Lebensmittel herstellen oder Mitarbeiter beschäftigen, einmal jährlich eine Untersuchung durchführen und der zuständigen Bezirkshauptmannschaft vorlegen. Dazu gehören auch bäuerliche Betriebe, wie beispielsweise ab Hof Verkäufer, landwirtschaftliche Direktvermarkter und Zimmervermieter.