Bundespräsidentenwahl Stichwahl 2016
Wahltag: Sonntag, 04. Dezember 2016
Zur
Teilnahme an der Bundespräsidentenwahl am 04. Dezember 2016 sind Sie
berechtigt,
wenn Sie
österreichische Staatsbürgerin oder österreichischer Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich sind, spätestens am Wahltag (also am 04. Dezember 2016) 16 Jahre alt geworden sind und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
auslandsösterreicherin oder Auslandsösterreicher sind, spätestens am Wahltag 16 Jahre alt geworden sind und in die Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind.
Sind Sie österreichische Staatsbürgerin oder österreichischer Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich, so werden Sie automatisch in die Wählerevidenz Ihrer Heimatgemeinde (und damit in das für die Bundespräsidentenwahl erstellte Wählerverzeichnis) eingetragen.
Informationen zur Beantragung einer Wahlkarte finden Sie im Anhang.
Hier gehts zur Beantragung einer Wahlkarte:
Vollmacht_BP-Wahl_Wiederholung_Stichwahl.pdf
Donnerstag, 20. Oktober 2016
Vollmacht_BP-Wahl_Wiederholung_Stichwahl.docx
Donnerstag, 20. Oktober 2016
Infoblatt Stimmabgabe mittels Wahlkarte.pdf
Donnerstag, 20. Oktober 2016