Ausschreibung

von Ausbildungsplätzen für Vertragsbedienstete mit Sondervertrag für die exekutivdienstliche Ausbildung

Von der Landespolizeidirektion Niederösterreich ist beabsichtigt, im Jahr 2017 Frauen und Männer für den Polizeidienst aufzunehmen. Das Ausbildungsverhältnis dauert für Vertragsbedienstete mit Sondervertrag für die exekutivdienstliche Ausbildung zwei Jahre.

Die Ausbildungsplätze werden gemäß §§ 20 und 21 Absatz 1 Ausschreibungsgesetz 1989 (AusG), BGBl 85/1989 idgF, ausgeschrieben.

Die Ausschreibungsfrist endet mit 31.12.2017.

Bewerberinnen und Bewerber für die Ausbildungsplätze müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • österreichische Staatsbürgerschaft;
  • volle Handlungsfähigkeit;
  • ein Mindestalter von 18 Jahren bei Eintritt in den Polizeidienst; 
  • bei Wehrpflichtigen der abgeleistete Präsenzdienst, bei Zivildienstpflichtigen der abgeleistete Zivildienst (für die Erlöschung der Zivildienstpflicht ist ein Antrag gem. § 6b Zivildienstgesetz erforderlich);
  • bis zum Beginn der Ausbildung eine Lenkberechtigung für die Klasse B, die ohne Auflagen, die eine fahrzeugbezogene Anpassung für diese Klasse vorsehen würden, erteilt wurde (§ 4 Abs. 1 Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung);
  • ein unbeanstandetes Vorleben;


Das Auswahlverfahren umfasst:

  • eine schriftliche Eignungsprüfung im Sinne des Unterabschnittes B des AusG 1989 (Diktat, Grammatiktest, Intelligenztest und Persönlichkeitsfragebogen);
  • ein Aufnahmegespräch;
  • einen sportmotorischen Leistungstest (Laufen, Schwimmen, Liegestütze und medizinischer Bewegungskoordinationstest, Bergungssimulation);
  • eine polizeiärztliche Untersuchung zur Feststellung der körperlichen Eignung für den Polizeidienst; sämtliche notwendigen Facharztbefunde müssen von den Bewerberinnen und Bewerbern auf eigene Kosten beigebracht werden;
  • eine Abklärung der Vertrauenswürdigkeit im Zuge einer Sicherheitsüberprüfung gem. § 55 ff SPG.

Die Reihung der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt nach dem erreichten Punkteergebnis. Dieses gilt gemäß § 44 Abs. 4 AusG 1989 bundesweit auch für weitere Ausschreibungen der Landespolizeidirektionen, die innerhalb eines Jahres erfolgen – gerechnet ab dem Tag des letzten Teils des Auswahlverfahrens.

Das Endergebnis des Auswahlverfahrens wird den Bewerberinnen und Bewerbern von der Landespolizeidirektion schriftlich mitgeteilt.

Dienstverhältnis

Im Fall der Aufnahme wird ein Ausbildungsverhältnis für Vertragsbedienstete mit Sondervertrag für die exekutivdienstliche Ausbildung begründet.

Das Ausbildungsverhältnis dient zur Vorbereitung auf die Verwendung als Polizistin bzw. als Polizist („Exekutivbedienstete bzw. Exekutivbediensteter“) und enthält eine theoretische Ausbildung in einem Bildungszentrum der Sicherheitsexekutive sowie Praktika in Polizeidienststellen.

Das Ausbildungsverhältnis für Vertragsbedienstete mit Sondervertrag für die exekutivdienstliche Ausbildung wird vorerst per Dienstvertrag auf 24 Monate befristet. Für die ersten zwölf Monate des Dienstverhältnisses („Grundausbildung“) gebührt ein Ausbildungsentgelt von monatlich 50,29 Prozent des besoldungsrechtlichen Referenzbetrages  (derzeit rund 1.255 Euro brutto) zuzüglich der nach den Bestimmungen des § 8a Abs. 2 VBG 1948 idgF vorgesehenen Sonderzahlung (13. und 14. Gehalt). Ab dem 13. Monat des Vertragsverhältnisses gebühren überdies die für Exekutivbeamtinnen bzw. Exekutivbeamte der Verwendungsgruppe E2c vorgesehenen exekutivspezifischen Zulagen und Nebengebühren.

Bei Ablegung der Dienstprüfung und nach Ende des befristeten Dienstverhältnisses wird ein öffentlich rechtliches Dienstverhältnis als Exekutivbedienstete bzw. Exekutivbediensteter der Verwendungsgruppe E2b begründet.

Bewerbung
Schriftliche Bewerbungen können per Post oder persönlich bei der Landespolizeidirektion Niederösterreich in 3100 St. Pölten, Neue Herrengasse 15, eingebracht werden. Berücksichtigt werden jene Bewerbungen, die spätestens am letzten Tag der Ausschreibungsfrist bei der Landespolizeidirektion einlangen.

Die für die Bewerbung erforderlichen Unterlagen sowie weitere Informationen zum Auswahlverfahren und zum Polizeiberuf allgemein sind im Internet unter www.bundespolizei.gv.at abrufbar oder bei der Landespolizeidirektion erhältlich.

Gleichbehandlung
Gemäß § 7 Bundes-Gleichbehandlungsgesetz 1993 idgF wird darauf hingewiesen, dass Bewerbungen von Frauen um die ausgeschriebenen Ausbildungsplätze besonders erwünscht sind.

BuAusschreibungstext2017.pdf

Donnerstag, 05. Januar 2017